Es gibt genügend Anleitungen, wie man die womöglich kommenden DNS-Sperren in nur 30 Sek. umgehen könnte. Damit wird aber das Problem, dass die netzbasierte Aktion rund um Zensursula verfolgt nicht erreicht, es ist nur eine Antwort auf den beisher schlichten Gesetzesvorschlag der Bundesregierung. Wir alle müssen uns dafür einsetzen, wann immer uns verdächtiges Material beim Surfen über den Weg läuft zu eliminieren. Das Experiment „Löschen statt Sperren“ von Alvar Freude hat gezeigt, dass Löschen erfolgreich ist. Aber es darf kein Leuchtturm-Projekt sein. Hier eine mögliche Vorgehensweise, um den Provider darauf aufmerksam zu machen und die Löschung der entsprechenden Inhalte zu veranlassen:

  1. Bei http://whois.domaintools.com/die IP oder Domain eintragen
  2. Für Twitter sieht das z.B. so aus
  3. Unter Server Data findet ihr die ServerIP, auf dem die Inhalte der angezeigten Domain liegen. Wenn man neben der IP auf Whois klickt könnt ihr sehen, wo der Server steht, auf dem sich die Daten befinden.
  4. Viele Server haben eine sog. abuse-Mailadresse eingerichtet, an die man schreibt, wenn strafrechtlich zweifelhaftes Material gefunden wurde. Bei Twitter ist das z.B. abuse@ntt.net
  5. Wenn die IP-Adresse vorliegt, kann genau so verfahren werden.

Aus dem Whois Record erfahrt ihr, wer für die Inhalte der Domain verantwortlich ist. Mit diesen Informationen könnt ihr auch direkt eure zuständige Polizeidienststelle benachrichtigen, damit sie den Fall weiter verfolgen kann. Laut dem Artikel „Netz gegen Kinderporno“ in der c’t werden Hinweise nur noch online entgegengenommen. Hier eine Liste der für euch zuständigen Dienststelle:

Baden-Württemberg: flz@lka.bwl.de
Bayern: blka@polizei.bayern.de
Berlin: lka@polizei.berlin.de
Brandenburg: dauerdienst.lka@polizei.brandenburg.de
Bremen: office@polizei.bremen.de
Hamburg: lka423@polizei.hamburg.de
Hessen: hlka@polizei.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern: http://www.mvnet.de/cgi-bin/isinet/meldungsformular.pl?lka-isi@mvnet.de&Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/ki_porno/kinderpornografie.htm
Nordrhein-Westfalen: https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/internet.php
Rheinland-Pfalz: landeskriminalamt.fahndung@polizei.rlp.de
Saarland: kpik6kdd@land.slpol.de
Sachsen: lka@polizei.sachsen.de
Sachsen-Anhalt: Anzeigen.Hinweise@lka.pol.lsa-net.de
Schleswig-Holstein: http://www.onlinewache.schleswig-holstein.de
Thüringen: cybercop-tlka@t-online.

Quelle: http://www.heise.de/ct/Netz-gegen-Kinderporno–/artikel/134102

Der Begriff Kinderpornografie ist sehr indifferent, auch nach dem lesen des Wikipedia-Artikels bin ich nicht wirklich schlauer geworden. Grundsätzlich wissen wir, was gemeint ist, wer aber konkret einen Fall melden will, dem muss die Abgrenzung klar sein und genau hier scheint es auch in der deutschen Rechtssprechung noch ein Problem zu geben. Grundsätzlich wird zwischen Kinderpornografie (pornografische Darstellungen von sexuelle Handlungen von an oder vor Personen unter 14 Jahren) und Jugendpornografie (pornografische Darstellungen von sexuelle Handlungen von an oder vor Personen zwischen 14 und 18 Jahren) unterschieden.
Dennoch, besser einmal zu viel melden, als einmal zu wenig!